Auch Sehen will gelernt sein
Kinderaugenheilkunde: Säuglinge können schon kurz nach der Geburt ihre Umwelt wahrnehmen, zwar noch nicht deutlich, aber schemenhaft. Die Sehschärfe und das beidäugige Sehen müssen sich durch ständiges Üben entwickeln. Mit dem Eintritt in die Schule ist das „Lernprogramm“ der Augen praktisch abgeschlossen.
Damit sich die Sehschärfe eines Kindes optimal entwickelt, sollten das Sehvermögen, die Gesundheit des Auges und die Entwicklung der Sehleistung möglichst früh getestet werden. Durch eine rechtzeitige Diagnose und konsequente Behandlung gelingt es dem Augenarzt, stärkere Sehschwächen schon im Klein-kindalter abzuschwächen oder zu beheben.
Die Kinderaugenheilkunde versucht also Vorsorge zu leisten, um Folgeschäden auszuschließen. So kann zum Beispiel das Schielen im Kindesalter, sofern es sich um Begleitschielen handelt, besonders gut therapiert werden. Das Begleitschielen kann als Folge von Weitsichtigkeit, einer Schädigung des beidäugigen Sehens oder einer einseitigen Sehschwäche entstehen. Jedoch ist auch eine genetische Vererbung
möglich.
Die Behandlung des Schielens hängt sehr vom Zeitpunkt des Auftretens ab. Ist im Kindesalter das beidäugige Sehen noch nicht voll ausgereift, muß das schielende Auge zum Sehen „gezwungen“ werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Sehzentrum im Gehirn die notwendigen optischen Reize erhält, um vollständig ausgebildet zu werden. Dazu deckt man das gesunde Auge stundenweise am Tag ab. Sollte eine Schieloperation notwendig sein, werden die betroffenen Muskeln korrigiert.
Aber auch im Kindesalter können Augenkrankheiten wie der Graue oder
Grüne Star auftreten. Oft spielt hier die erbliche Vorbelastung eine große Rolle.
Der Graue Star kann sich aber auch bilden als Folge einer Infektion der Mutter während der Schwangerschaft mit Röteln, Windpocken, Mumps, Toxoplasmose oder Poliomyelitis. Tritt eine Linsentrübung als Folge einer Verletzung oder durch das Eindringen eines Fremdkörpers auf, muss das Kind sofort als augenärztlicher Notfall behandelt werden.
Der Grüne Star muss bei Neugeborenen sofort nach der Geburt behandelt werden, da sonst die Gefahr der Erblindung besteht. Symptome können lichtscheue, tränende Augen, eingetrübte Hornhaut oder ungewöhnlich „große schöne“ Augen sein. Der Säugling muss umgehend operiert werden. Es ist äußerst wichtig, Kinder frühzeitig
beim Augenarzt vorzustellen, spätestens aber bis zum 2. Lebensjahr. Die Ärzte und das Team von Veni Vidi haben sich auf die besonderen Bedürfnisse der kleinen Patienten eingestellt. Neben einem kinderfreundlichen Wartezimmer gibt es eine hauseigene Sehschule, die von Frau Dr. Zipf-Pohl geleitet wird. Das Team von Veni Vidi berät Sie gerne.